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Neuerungen im Verkehrsrecht 2019

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Auch im Jahr 2019 gibt es neben der LKW-Maut und Dieselfahrverboten wiederum Neuerungen, die Autofahrer unbedingt wissen sollten.

Moderne Online-Zulassung

In manchen Städten kann der Gang zur Zulassungsstelle zu einem Geduldsspiel werden. Wartezeiten sind keine Rarität, denn häufig ist bereits in den frühen Morgenstunden der Wartebereich hoffnungslos überfüllt. Für mehr Entspannung kann hier zukünftig eine neue Regelung sorgen, denn bald könnte man Erstzulassungen und Ummeldungen auch online erledigen. Der Bundesrat muss lediglich noch einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zustimmen. Um die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nutzen zu können, müssen allerdings bestimmte Unterlagen vorliegen: - Der Halter muss einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion besitzen
- NFC-fähiges Smartphone mit Ausweis
- App oder Kartenlesegerät
- elektronische Versicherungsbestätigung eVB·Fahrzeugpapiere & HU-Bericht
- Bankdaten für SEPA-Lastschrift Um die internetbasierte Fahrzeugzulassung stellt das BMVI eingehende Informationen zur Verfügung.

Neue Typklassen sowie anstehende HU

Bereits im vergangenen Jahr wurden die Versicherungsnehmer über Änderungen der Typklassen informiert. Dies kann je nach Fahrzeugtyp zu günstigeren oder höheren Versicherungsbeiträgen führen. Ebenfalls entscheidend sind die Termine zur Hauptuntersuchung. Ein Fahrzeug mit orangefarbener Plakette muss im Jahr 2019 bei TÜV oder DEKRA vorgestellt werden. Es ist zwar meist unproblematisch, sollte der Termin um maximal zwei Monate überzogen werden, jedoch kann eine längere Fristüberschreitung mit einem hohen Bußgeld belegt werden: - 2 bis 4 Monate: 15 Euro
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- über 8 Monate: 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg

Anpassung des Abgas-Messverfahrens

Seit September 2018 ist bei allen Neuzulassungen das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) verbindlich. Zusätzlich wird ab 01. September 2019 für Neufahrzeuge ein RDE-Test (Real Driving Emissions) eingeführt. Um realistische Werte erhalten zu können, werden hier unter realen Fahrbedingungen Schadstoffe mittels PEMS-System (tragbares Emissions-Messgerät) getestet.

Warngeräusche bei E-Autos

Bei Neuzulassung eines Hybrid- oder Elektrofahrzeuges muss ab dem 1. Juli 2019 verpflichtend ein akustisches Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System) eingebaut sein. Diese Pflicht geht auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 zurück. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h warnt das AVAS-Warnsystem  automatisch mit einem Warnton. Dieses Geräusch ertönt bei Beschleunigung und Bremsvorgang und orientiert sich an der Akustik üblicher Verbrennungsmotoren. Es lässt sich manuell nicht abschalten. Andere  Verkehrsteilnehmer sollen so gewarnt werden und auf die nahezu geräuschlosen    E-Fahrzeuge aufmerksam machen, um Unfälle zu vermeiden.

Maut-Neuigkeiten

Die Bundesregierung beschloss eine Erhöhung der LKW-Maut, basierend auf einem neuen Wegekosten-Gutachten. Seit Januar gelten auf deutschen Autobahnen neue Mautsätze. Sie werden nach drei Gewichtsklassen erhoben. Vorerst sollen Elektrolastkraftwagen noch von der Maut befreit sein. Die Mautsätze steigen aber auch im Ausland an. Für die österreichische Pkw-Jahresvignette erhöht sich der Preis um 2,2 Prozent und auch in der Schweiz wird eine höhere Gebühr verlangt.

Fahrverbote ärgern Dieselfahrer

Da sich die Feinstaubdebatte weiter verschärft, kommen auf Dieselfahrer auch im Jahr 2019 weitere Fahrverbote zu. Für ältere Diesel bis Euro 4 gilt in Stuttgart seit 1. 1. 2019 im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot. Diese Regelung haben auswärtige Dieselfahrer ab Januar zu beachten Für Stuttgarter Dieselfahrer gilt eine Übergangsfrist bis April 2019. Ausgenommen von diesem Verbot sind Oldtimer, Taxis und Reisebusse. Ab 01. Februar drohen auch in Frankfurt/M. für ältere Diesel (Euro 4 und älter) Fahrverbote. Das gilt ab September sogar für Euro-5-Diesel. Es werden weitere Städte wie Berlin, Bonn, Mainz oder Köln folgen. Je nach Stadt drohen bei Missachtung Bußgelder in Höhe von 25 bis    80 Euro.

Drohende Strafen laut Bußgeldkatalog

Irgendwann wird nahezu jeder Autofahrer mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt oder wird für ein anderes Verkehrsdelikt bestraft. Es gibt eine große Bandbreite der Verstöße. Das kann leicht überhöhte Geschwindigkeit sein, Vorfahrtmissachtung oder auch Teilnahme an illegalen Autorennen. Es drohen Autofahrern je nach Verstoß unterschiedliche Strafen. Für einige Vergehen werden neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg vergeben: Ein Punkt (Beispiele): - rote Ampel überfahren
- Vorfahrt missachtet
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h
- Fahrer bedient Handy während der Fahrt Zwei Punkte (Beispiele): - Fahrt unter Drogeneinfluss
- Fahrt unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille)
- Nötigung im Straßenverkehr Drei Punkte (Beispiele): - Fahren ohne Führerschein
- Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung
- Gefährdung im Straßenverkehr Wenn man als Autofahrer geblitzt wurde und es bestehen Zweifel an dem Bußgeldbescheid, so sollte man unbedingt die zweiwöchige Einspruchsfrist beachten. Ein Einspruch verlangt immer eine gute Begründung. Unbedingt empfehlenswert ist die Rücksprache mit einem versierten Fachanwalt. Fazit: Um nicht aus Unwissenheit ein Bußgeld zu riskieren, sollten sich Autofahrer unbedingt mit den neuen Verkehrsrechts-Regeln beschäftigen.

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